Geschmacksmuster

Geschmacksmuster

* * *

Geschmacksmuster,
 
Muster oder Modelle, die als Vorbilder für die geschmacklich-ästhetische Gestaltung von gewerblichen Erzeugnissen dienen und insofern rechtlich schutzfähig sind. Es kann sich hierbei um flächige Muster (z. B. für Stoffe, Teppiche, Tapeten) oder plastische Modelle (z. B. für Lampen, Glas-, Porzellan- oder Keramikwaren) handeln. Der Schutz des Geschmacksmusters bestimmt sich nach dem Gesammelten betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz). Voraussetzung ist hiernach, dass das Muster oder Modell einen individuellen, sinnlich wahrnehmbaren ästhetischen Gehalt besitzt sowie neu und gewerblich verwertbar ist. Der Schutz nach dem Geschmacksmustergesetz bedarf weiter der Anmeldung zur Eintragung in das Musterregister unter Hinterlegung eines Exemplars oder einer Abbildung des Musters oder Modells. Zuständig für die Führung des Musterregisters und die Entgegennahme von Anmeldungen ist seit der zum 1. 7. 1988 wirksam gewordenen Änderung des Geschmacksmusterges. das Deutsche Patentamt. Mit der Anmeldung zur Eintragung erhält der Urheber die ausschließliche Befugnis zur Nachbildung und Verbreitung des Musters oder Modells. Die Schutzdauer beträgt 5, maximal 20 Jahre.
 
International geregelt ist der Schutz des Geschmacksmusters in der Pariser Verbandsübereinkunft sowie im Haager Musterabkommen, das insbesondere die Möglichkeit einer internationalen Hinterlegung mit entsprechendem internationalen Schutz vorsieht.
 
In Österreich gilt das Musterschutzgesetz 1990. Die Regelungen sind den deutschen Bestimmungen ähnlich, die Schutzdauer beträgt 5, maximal 15 Jahre; zuständig ist auch hier das Patentamt. Gemäß dem schweizerischen Bundesgesetz betreffend die gewerblichen Muster und Modelle vom 30. 3. 1900 wird als Muster oder Modell eine äußere Formgebung geschützt, die bei der gewerblichen Herstellung eines Gegenstandes als Vorbild dienen soll, sofern sie im Zeitpunkt der Hinterlegung neu sowie nicht nur technisch bedingt ist und eine gewisse Originalität aufweist (Schutzdauer maximal 15 Jahre).
 
 
H. Furler: G.-Gesetz (41985);
 O.-F. von Gamm: G.-Gesetz (21989).
 

* * *

Ge|schmạcks|mus|ter, das (Rechtsspr.): durch Gesetz urheberrechtlich geschützte Gestaltungsform eines Gebrauchsgegenstandes.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Geschmacksmuster — Geschmacksmuster, s. Urheberrecht an Mustern und Modellen …   Lexikon der gesamten Technik

  • Geschmacksmuster — Geschmacksmuster, Muster für Industrieerzeugnisse, deren Form lediglich dazu dient, eine Befriedigung des Geschmacks (Formensinnes) zu erzielen. Das Urheberrecht an G. ist durch Reichsgesetz vom 11. Jan. 1876 geschützt. Gegensatz: Gebrauchsmuster …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Geschmacksmuster — Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschmacksmustergesetz 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschmacksmuster — Under German law, the Geschmacksmuster ( aesthetic model ) is a form of intellectual property that extends industrial design rights over the visual design of objects that is not purely utilitarian. The term of a Geschmacksmuster is twenty five… …   Wikipedia

  • Geschmacksmuster — I. Allgemein:Als Vorlage für Massenwaren (gewerbliche Erzeugnisse) verwendbares Muster (Vorlagen für Flächen mit zweidimensionalen Gestaltungen) oder Modell (Vorlagen für dreidimensionale Gestaltungen), das der Gestaltung der äußeren Form dient.… …   Lexikon der Economics

  • Geschmacksmusterrecht — ⇡ Geschmacksmuster …   Lexikon der Economics

  • Designpatent — Geschmacksmuster; Geschmackmuster …   Universal-Lexikon

  • Geschmackmuster — Geschmacksmuster; Designpatent …   Universal-Lexikon

  • Geschmackmuster — Ein Geschmacksmuster ist Gegenstand eines gewerblichen Schutzrechts, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht. Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent und… …   Deutsch Wikipedia

  • Bildrecht — Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers bzw. Lichtbildners für seine Fotografien. Zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten. Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”